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Alles rund um Ihren Wechsel
Häufige Fragen
Allgemein
In der Regel bleibt Ihr bisheriger Vertrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin bestehen. Sobald die Mindestvertragslaufzeit eingehalten und der Vertrag gekündigt ist, kann der Wechsel zum neuen Anbieter erfolgen. Der genaue Wechseltermin richtet sich daher nach Ihrem aktuellen Vertrag.
Nein, unsere Anfrage und Tarifprüfung ist für Privatkunden und Gewerbekunden kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine Einschätzung oder ein passendes Angebot und entscheiden selbst, ob Sie wechseln möchten.
In vielen Fällen übernimmt der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Anbieter. Wir prüfen vorher Ihre Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und mögliche Besonderheiten. So wird der Wechsel möglichst einfach und sicher vorbereitet.
Nein, Ihre Versorgung wird beim Anbieterwechsel nicht unterbrochen. Strom und Gas kommen weiterhin zuverlässig über dasselbe Netz bei Ihnen an. Es ändert sich in der Regel nur der Tarif oder der Anbieter.
Für den Wechsel benötigen wir lediglich Ihre letzte Abrechnung des bisherigen Strom- oder Gasversorgers. Daraus können wir alle wichtigen Informationen wie Verbrauch, Zählernummer und aktuelle Vertragsdaten entnehmen.
Wenn Ihr aktueller Vertrag noch eine Mindestvertragslaufzeit hat, muss diese zunächst eingehalten werden. Der Wechsel kann dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen.
Ja, ein Wechsel ist auch bei einem Umzug möglich. Gerade beim Einzug in eine neue Wohnung oder ein neues Haus lohnt es sich, die Tarife zu vergleichen und direkt einen passenden Anbieter auszuwählen.
Nein, bei einem Anbieterwechsel muss in der Regel kein Techniker zu Ihnen nach Hause kommen. Ihr Strom- oder Gaszähler bleibt bestehen und wird nicht ausgetauscht. Es ändert sich lediglich der Anbieter bzw. der Vertrag – die Versorgung läuft ganz normal weiter. Ein Energieanbieterwechsel erfordert weder technische Arbeiten noch einen neuen Zähler.
Ja, ein Wechsel aus der Grundversorgung ist möglich und oft besonders sinnvoll, da die Grundversorgung häufig teurer ist als andere Tarife. In der Grundversorgung können Sie in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und anschließend in einen passenden neuen Tarif wechseln.
Ja, auch als Mieter können Sie grundsätzlich Ihren Stromanbieter selbst wechseln. Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür normalerweise nicht erforderlich, wenn der Stromvertrag direkt auf Ihren Namen läuft.
Beim Gas kommt es darauf an: Haben Sie einen eigenen Gaszähler und einen eigenen Gasvertrag, ist ein Wechsel ebenfalls möglich. Wird Gas jedoch über die Nebenkosten oder eine zentrale Heizungsanlage abgerechnet, können Sie den Gasanbieter meist nicht selbst wechseln.
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